Klebs Insektenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) §

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) §

Klebs Insektenschutz

Florian Klebs
Spitalstrasse 46
9472 Grabs

Telefon: 0798808129
E-Mail: info@klebs-insektenschutz.ch
Website: https://klebs-insektenschutz.ch/

Gültigkeit

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäfte mit Klebs Insektenschutz, soweit nichts anderes vereinbart ist. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Es gelten ausschließlich unserer Geschäftsbedingungen (AGB), selbst wenn die Bestellung des Käufers anders lautende Einschränkungen oder Zusätze enthält.

Preise

Die Preise in unseren Listen sind Abgabepreise für die Schweiz ohne Mehrwertsteuer (MwSt.). Die Preise sind unverbindlich. Die Berechnung erfolgt in Schweizer Franken zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Wir liefern ab unserem Lager inkl. Verpackung kostenlos ab Fr. 100.– (Kleinmengenzuschlag Fr. 10.–). 

Lieferung

Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Verkäufers. Dies gilt auch dann, wenn wir eigene Transportmittel verwenden. Verpackung und Versandweg wählen wir nach den jeweiligen Erfordernissen aus. Mehrkosten, die aufgrund besonderer Wünsche für Verpackung oder Versand (z.B. Eilversand) entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch unvorhersehbare Umstände gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, wenn uns die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird. 

Unvorhersehbare Umstände sind z.B. Betriebsstörungen, Beförderungsschwierigkeiten, gleichgültig, ob sie in unserem Werk, bei unseren Lieferanten oder bei dem betroffenen Transportunternehmen eingetreten sind. Wird uns durch die vorgenannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, werden wir von der Verpflichtung frei. Auch im Falle von Streik und Aussperrung verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang; wenn uns die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Zahlung im Rückstand ist.

Anzahlung

Bei einer Bestellungen von über Fr. 3‘000.- kann eine Anzahlung von 50% verlangt werden. Erst nach Eingang der Anzahlung auf unserem Bankkonto erfolgt die Terminvereinbarung.

Zahlungsbedingungen

Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Warenlieferungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug zu erfüllen. Die Zahlungsverpflichtung ist erst dann erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag unserem Bank- oder Postscheckkonto gutgeschrieben ist. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinssätze zu verlangen. Eine Skontogewährung entfällt grundsätzlich, auch dann, wenn Vorauszahlung oder Zahlung ohne Inanspruchnahme eines Zieles erfolgt. Bei Aufnahme einer neuen Geschäftsverbindung können wir Vorauszahlung oder Garantien verlangen. Vorauszahlung können wir ebenfalls verlangen, wenn die Zahlungsfrist überschritten wird oder Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen; in diesen Fällen können wir auch eingeräumte Zahlungsfristen widerrufen. Es können sich Zusatzkosten für jede erste versandte Mahnung auf Fr. 10.- und die zweite auf Fr. 30.- belaufen.

Beanstandungen, Gewährleistung und Haftung

Die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) legen fest, der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Beschaffenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Allfällige Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer zu melden, damit ein Schadenprotokoll aufgenommen werden kann. Mängel, die bei der ordnungsgemäßen Prüfung der Ware feststellbar sind und bei Lieferungen anderer als der bestellten Waren oder Mengen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware beanstandet werden. Beanstandungen von Mängeln, die sich trotz unverzüglicher ordnungsgemäßer Prüfung erst später zeigen, sind sofort nach der Entdeckung, spätestens aber sechs Monate nach Erhalt der Ware vorzubringen. 

Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Beanstandung, gilt die Ware hinsichtlich Beschaffenheit und Menge als genehmigt. Beanstandungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis an uns zurückgegeben werden. Es werden keine Rücksendungen ohne schriftliche Genehmigung unsererseits akzeptiert. Bei Fehlbestellungen des Käufers werden 60 % Wiedereinlagerungs- und Bearbeitungsgebühren verrechnet. 

Hat der Käufer rechtzeitig einen Mangel oder die Lieferung anderer als der bestellten Ware beanstandet und ist diese Beanstandung begründet, wird die Ware nach unserer Wahl umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die Ersatzlieferung mangelhaft, werden wir dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung einräumen. Bei rechtzeitig beanstandeten Fehlmengen haben wir die Wahl zwischen Nachlieferung oder der entsprechenden Gutschrift. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder von uns schuldhaft zu vertretenden Unmöglichkeiten sind, außer im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, der Höhe nach beschränkt auf den Rechnungswert der Warenmenge, die wir nicht geliefert haben oder mit deren Lieferung wir in Verzug geraten sind. 

Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, ist unsere Haftung auf den für uns als Folge dieser Pflichtverletzung voraussehbaren Schaden beschränkt.

Garantie

Für Gewährleistungsansprüche gelten grundlegend die gesetzlichen Vorschriften der Schweiz. Darüber hinaus gewährt Klebs Insektenschutz auf Insektenschutzprodukte vom Systemhersteller Neher bei nicht gewerblicher Nutzung 5 Jahre Produktgarantie und diese läuft vom Tage der Lieferung oder erfolgter Montage durch unsere Mitarbeiter an. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen. Produkte, die nachweisbar infolge Material- oder Fabrikationsfehler schadhaft geworden sind, werden, sofern der Mangel innert Garantiefrist gemeldet wird, kostenlos instand gestellt oder ersetzt.

Unverbindliche Beratung

Wir beraten unsere Kunden anwendungstechnisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich. Unsere Vorschläge entbinden unsere Abnehmer nicht von dem Erfordernis, unsere Produkte in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu überprüfen.

Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Besteller über, wenn sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung getilgt sind. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Rückgaberecht Unsere Produkte sind Maß angefertigt und können nach Fertigstellung weder geändert noch umgetauscht.

Rechtsgültigkeit

Mit dem Erscheinen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verlieren die Verkaufs- und Lieferbedingungen früherer Preislisten und Kataloge ihre Gültigkeit. Durch jede Auftragserteilung anerkennt der Käufer alle Punkte dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis zwischen Klebs Insektenschutz und Ihren Kunden untersteht ausschließlich schweizerischem Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist St. Gallen, Schweiz.

Klebs Insektenschutz kann zusätzlich die Gerichte am Sitz/Wohnsitz des Kunden anrufen.

 

AGB – Klebs Insektenschutz 08/2021

Technische Änderungen vorgebalten

 

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